Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?

Hygienevorschriften

Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auchauf der Tennisanlage. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personenauf der Anlage von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist und Innenräume nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden dürfen. Des Weiteren: Nießen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.

KRANKHEITSSYMPTOME

Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten:

  • Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)

  • Erhöhte Körpertemperatur/Fieber

  • Durchfall

  • Geruchs- oder Geschmacksverlust

  • Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankungvorliegt oder bestätigt wurde

ANLAGEBENUTZUNG

Die Anlage ist nur zum Spielen zu betreten. Sollte es ein gastronomisches Angebot geben, ist der Auf-enthalt in dem dafür ausgewiesenem Bereich und unter den geltenden Regelungen und Rahmen-hygienekonzepten erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten sind geöffnet und mit Mund-Nasen-Bedeckung aufzusuchen.

RÄUMLICHKEITEN

Vereinsräume sind geschlossen und dürfen nicht betreten werden – außer z. B. zum Besuch der Toiletten, zur Platzbuchung, zum Holen von Spielgeräten oder von Verpflegung etc. Dabei ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

TENNISHALLEN

Die Nutzung von Tennishallen ist zu Trainingszwecken und zum freien Spiel (Einzel und Doppel) erlaubt. Beim Betreten der Halle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Geleitete Trainingsein-heiten sind auf 60 Minuten zu beschränken. Zwischen den einzelnen Trainingseinheiten muss aus-reichend gelüftet werden.

SPIEL- UND TRAININGSBETRIEB

Das Training muss kontaktlos erfolgen, die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Doppelspiel und Großgruppentraining ist erlaubt.

MINDESTABSTAND

Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindest-abstand eingehalten wird. Warten Sie z. B. außerhalb des Platzes, bis die Spieler vor Ihnen diesen denPlatz verlassen haben, und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.

REGENUNRERBRECHUNG

Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln einzuhalten. Ansammlungen, z. B. unter Vordächern, sind nicht erlaubt. Gehen Sie am besten direkt zu Ihrem Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich, um diese aufzusetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten.

KÖRPERKONTAKT

Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen etc.

KINDER UND BEGLEITPERSONEN

Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. begleitpersonenBitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.

INFEKTIONSKETTEN

Alle anwesenden Personen auf der Tennisanlage sind verpflichtet, sich in dem vom Verein bereitgestell-ten Dokumentationssystem (elektronisch oder in Papierform) mittels Name, Vorname, Aufenthaltszeit-raum, Telefonnummer oder E-Mail zu registrieren. Dies erfolgt entweder elektronisch oder in Papier-form. Beim offiziellen BTV-Wettspielbetrieb und bei offiziellen Turnieren ist die Dokumentation derTeilnehmer durch die BTV-Systeme gewährleistet.

Bitte beachten Sie unbedingt diese Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und Verhal-tensregeln eingehalten werden. Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzuführen und im Bedarfsfall (siehe oben) aufzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wiederzunahme der Infektio-nen kommt, die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können.